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   BFH, 29.01.2004 - VII R 42/99 (1)   

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https://dejure.org/2004,12646
BFH, 29.01.2004 - VII R 42/99 (1) (https://dejure.org/2004,12646)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - VII R 42/99 (1) (https://dejure.org/2004,12646)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - VII R 42/99 (1) (https://dejure.org/2004,12646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 1495/80 Art. 3 Abs. 2
    Getrennter Ausweis von Zinsen im Zollwertrecht

  • datenbank.nwb.de

    Getrennter Ausweis von Zinsen und Warenpreis im Zollwertrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung von Zinsen in den Zollwert eingeführter Waren; Getrennter Ausweis der Zinsen von dem Warenpreis; Erfordernis der Angabe der Zinsen in der Zollwertanmeldung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 1224/80 Art 8, VO (EWG) Nr 1495/80 Art 3
    Nacherhebung; Zinsen; Zollwert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-152/01

    Kyocera

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - VII R 42/99
    Der EuGH hat mit Urteil vom 20. November 2003 Rs. C-152/01 hierzu wie folgt entschieden:.
  • BFH, 01.03.2001 - VII R 42/99

    Zollwert von Waren; Zinszahlungen; Warenpreis; Annahme der Zollanmeldung

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - VII R 42/99
    Im Verlauf des Revisionsverfahrens hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 1. März 2001 VII R 42/99 (BFHE 195, 57), auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, gemäß Art. 234 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorabentscheidung des EuGH zu folgenden Auslegungsfragen eingeholt:.
  • EuGH, 04.06.1992 - C-21/91

    Wünsche / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - VII R 42/99
    Da alle übrigen Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 2 VO Nr. 1495/80 (s. dazu das EuGH-Urteil vom 4. Juni 1992 Rs. C-21/91 --Wünsche--, Slg. 1992, I-3647) nach den den BFH bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) erfüllt sind, durften die Zinsen nicht in den Zollwert der eingeführten Waren einbezogen werden.
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